Teilnahmebedingungen (AGB)

Verbindliche Fassung folgt vor dem Pilotstart
Der rechtlich geprüfte Text wird vor der Freischaltung der ersten Händler hier veröffentlicht. Bis dahin erhalten Sie die aktuelle Fassung auf Anfrage unter support@maximalcars.local.

Inhalt dieser Seite

  • Teilnahme ausschließlich für Gewerbetreibende (Kfz-Händler und Gewerbekunden); Prüfung vor der Freischaltung
  • MAXIMAL CARS als reiner Vermittler – Kaufverträge kommen zwischen den teilnehmenden Häusern zustande
  • Vermittlungsgebühr 1 % vom Verkaufspreis, vom Verkäufer, nur bei Abschluss; Rücktrittspauschale 0,25 %
  • Verbindlichkeit des Zuschlags, Fristen der Abwicklung, Bargeldausschluss, Nichtumgehung
  • Gewährleistungsausschluss zwischen Unternehmern, Sanktionen bei Regelverstößen

Zusatzbedingungen für Gewerbekunden

Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark (z. B. Pflegedienste, Autovermietungen, Handwerksbetriebe), die Fahrzeuge für den Betrieb kaufen und ihre Altflotte verkaufen.

  • Teilnahme nur für Unternehmer; Verbraucher sind ausgeschlossen
  • Nachweis des Gewerbes mit Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug sowie Prüfung von USt-IdNr., Sanktionslisten und Identität der vertretungsberechtigten Person
  • Startstufe Bronze mit 50.000 € Handelslimit; für Flottenkäufe erhöht der Betreiber das Limit nach Prüfung
  • Gewerbekunden sehen nur Fahrzeuge, die ein Händler ausdrücklich für Gewerbekunden freigegeben hat (exklusiver Gewerbepreis)
  • Kauf einer Flotte als Ganzes oder – wenn der Verkäufer es erlaubt – in Teilmengen
  • Verkauf der Altflotte mit denselben Pflichten wie ein Händler (Pflichtfotos, Qualitätsstandard, Freigabe der Fahrzeugbriefe erst nach gesicherter Zahlung) und derselben Gebühr von 1 % vom Verkäufer; beim Kauf zahlt der Gewerbekunde keine Gebühr
  • Vermittlerrolle unverändert: Kaufverträge kommen zwischen den Beteiligten zustande, die Plattform hält kein Geld
  • Sitz in Österreich, den Niederlanden, Belgien, Polen, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien oder Dänemark: USt-IdNr. des Sitzlandes und Nachweis nach dem Recht des Sitzlandes
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