Der rechtlich geprüfte Text wird vor der Freischaltung der ersten Händler hier veröffentlicht. Bis dahin erhalten Sie die aktuelle Fassung auf Anfrage unter support@maximalcars.local.
Inhalt dieser Seite
Teilnahme ausschließlich für Gewerbetreibende (Kfz-Händler und Gewerbekunden); Prüfung vor der Freischaltung
MAXIMAL CARS als reiner Vermittler – Kaufverträge kommen zwischen den teilnehmenden Häusern zustande
Vermittlungsgebühr 1 % vom Verkaufspreis, vom Verkäufer, nur bei Abschluss; Rücktrittspauschale 0,25 %
Verbindlichkeit des Zuschlags, Fristen der Abwicklung, Bargeldausschluss, Nichtumgehung
Gewährleistungsausschluss zwischen Unternehmern, Sanktionen bei Regelverstößen
Zusatzbedingungen für Gewerbekunden
Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark (z. B. Pflegedienste, Autovermietungen, Handwerksbetriebe), die Fahrzeuge für den Betrieb kaufen und ihre Altflotte verkaufen.
Teilnahme nur für Unternehmer; Verbraucher sind ausgeschlossen
Nachweis des Gewerbes mit Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug sowie Prüfung von USt-IdNr., Sanktionslisten und Identität der vertretungsberechtigten Person
Startstufe Bronze mit 50.000 € Handelslimit; für Flottenkäufe erhöht der Betreiber das Limit nach Prüfung
Gewerbekunden sehen nur Fahrzeuge, die ein Händler ausdrücklich für Gewerbekunden freigegeben hat (exklusiver Gewerbepreis)
Kauf einer Flotte als Ganzes oder – wenn der Verkäufer es erlaubt – in Teilmengen
Verkauf der Altflotte mit denselben Pflichten wie ein Händler (Pflichtfotos, Qualitätsstandard, Freigabe der Fahrzeugbriefe erst nach gesicherter Zahlung) und derselben Gebühr von 1 % vom Verkäufer; beim Kauf zahlt der Gewerbekunde keine Gebühr
Vermittlerrolle unverändert: Kaufverträge kommen zwischen den Beteiligten zustande, die Plattform hält kein Geld
Sitz in Österreich, den Niederlanden, Belgien, Polen, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien oder Dänemark: USt-IdNr. des Sitzlandes und Nachweis nach dem Recht des Sitzlandes